27. Jan 2015
Das Lebensversicherungsreformgesetz ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten, doch was heißt das für den Verbraucher?
Die Courtagen im Lebensversicherungsbereich wurden durch die Bafin "gedeckelt". Das heißt, Lebensversicherungen beinhalten weniger Abschluss- und Vertriebskosten, sie sind somit lukrativer für den Verbraucher geworden. Durch diesen Schritt will die Bafin den Verbraucherschutz fördern und zugleich soll ein Renditeausgleich zu den sinkenden Zinsen entstehen.
Auch die im LVRG vorgeschriebene höhere Mindestbeteiligung der Versicherten an den sogenannten Risikoüberschüssen wirkt sich ab dem neuen Jahr aus. Sie steigt von bisher 75 auf 90 Prozent. Dies gilt sowohl für Bestands- als auch für Neukunden. Die Risikoüberschüsse zählen neben den Kostenüberschüssen und den Kapitalerträgen zu den drei Quellen der Überschussbeteiligung. Sie entstehen, wenn weniger Risiken eingetreten sind als ursprünglich kalkuliert wurden.