Die Warentransportversicherung bietet Versicherungs-schutz für alle Unternehmen, die eigene Ware durch Frachtführer oder Spediteure beziehen und/oder ver-senden. Die Warentransportversicherung lässt sich als Rahmenvertarg, aber auch als einzelne Deckung für einmalige Transporte abschließen.
Die Handelswarenversicherung oder auch Autoinhaltver-sicherung ist für alle Unternehmen, die eigene Güter mit eigenen Fahrzeugen transportieren. Täglich werden Güter durch einen Verkehrsunfall zerstört oder wertvolle Güter gestohlen. Diese Risiken sind nicht durch eine Kraftfahr-zeugversicherung gedeckt.
Der Spediteur übernimmt mit der Organisation und Durch-führung von Transporten die Verantwortung für die Ihm an-vertrauten Güter. Durch die komplexe Logistik, den Zeit-druck und die Weitergabe an Dritte können Schäden auch bei bester Organisation entstehen. Daraus resultieren ge-setzliche und vertragliche Ansprüche. Sie richtet sich an Spediteure (Vermittlung/Organisation und Ausführung von Gütertransporten) über Gemischtbetriebe sowie Lagerhalter.
Die Haftung für die vom Frachtführer beförderten Güter ist eine Gefährdungshaftung und ist im gesetzlich HGB ge-regelt. Die Komplexität der Haftungsbestimmungen, vor allem bei länderübergreifenden Verkehr macht dieses Ri-siko für den Frachtführer unkalkulierbar. Es ist teilweise eine Pflichtversicherung.