"Kinder haften für ihre Eltern" – Dieser Leitsatz wurde jüngst noch einmal vom Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigt. Die Kosten sind ein wesentlicher Faktor, weshalb die häusliche Pflege mit einem Anteil von 70 Prozent am häufigsten verbreitet ist. Laut einer Umfrage erhoffen sich mehr als ein Drittel der befragten Leute, die eine private Vorsorge verweigern, Unterstützung vom eigenen Nachwuchs – und haben die Rechtsprechung auf ihrer Seite.
Das Urteil dürfte viele Menschen verunsichert haben. Wenn die eigenen Einkünfte der Elterrn nicht ausreichend sind, wird zunächst das Sozialamt einspringen, sozusagen als Kreditgeber. Das Sozialamt tritt dann in Vorleistung und versucht die geleisteten Zahlungen von den Kindern als Privatschuldner einzufordern. Dazu wird überprüft, ob die Kinder leistungsfähig sind.
Eigene Einkommen und Vermögen der Eltern
Bevor der Nachwuchs selbst zur Kasse gebeten wird, muss das Einkommen der Eltern zuzüglich allem, was sie an verwertbarem Vermögen aufzubringen in der Lage sind, verbraucht werden. Wenn die Eltern in einem Pflegeheim untergebracht sind, muss bspw. auch das Eigenheim der Eltern, das von den Kindern selbst genutzt wird, verwertet werden. Kleinere Kapitalreserven für die eigene Bestattung (z.B. Sterbegeldversicherung) müssen den betroffenen Menschen jedoch zugebilligt werden.
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