Als Pflege-Bahr bezeichnet man die staatlich geförderte Pflegeversicherung. Sie bietet die Möglichkeit, ohne Gesundheitsfragen einen Pflegetarif abschließen zu können, um somit finanziell für den Pflegefall vorzusorgen. Zugänglich ist er für jeden, der mind. 18 Jahre alt, Mitglied der deutschen Pflegepflichtversicherung und selbst kein Pflegefall ist. Die Förderung beträgt 5 € monatlich.
Das Ziel der staatlich geförderten Pflegetagegeldversicherung ist es, den Verbraucher für die Eindringlichkeit der Thematik „Pflege“ und die damit verbundenen Kosten zu sensibilisieren. Noch immer dominiert der Eindruck, eine einfache gesetzliche Pflegeversicherung sei ausreichend, um die entstehenden Kosten im Pflegefall abzufedern, die Denke der breiten Masse, dabei sollte mittlerweile längst angekommen sein, dass dem nicht so ist. So sind z.B. die Kosten für Unterkunft und Loggie selber zu bezahlen. Ein durchschnittlicher Heimplatz in Pflegestufe III wird auf ca. 3.500 € taxiert. In der Praxis und je nach Region schnellt dieser Wert jedoch eher bis an die 4.000 €-Grenze hinauf. Die Betroffenen erhalten aber in der Regel nur 1.612 € vom Staat. Die dabei entstehende Differenz ist schmerzlicher Weise selbst zu tragen.
Der Versicherungsnehmer muss mindestens 10 Euro mtl. bezahlen. Der Beitrag wird um 5 Euro pro Monat vom Staat aufgestockt. Somit fließen jeden Monat schon einmal mind. 15 Euro in die private Pflegevorsorge. Für die Förderung muss kein Antrag gestellt werden, es ist Aufgabe der Versicherungsgesellschaften.
Da die geförderte Pflegezusatzversicherung aber schlechtere tarifliche Leistungen hat als die ungeförderte Pflegezusatzversicherung, empfehlen wir die geförderte Pflege-Bahr Rente nur, wenn bereits Vorerkrankungen vorliegen oder um die staatliche Förderung mit zu nehmen.