Im Pflegefall decken die gesetzlich zugesicherten Leistungen der Pflegepflichtversicher- ungen nur einen Teil der eigentlichen Pflegekosten ab. Die Restkosten können durch eine Pflegekostenversicherung ausgeglichen oder zumindest reduziert werden. Hier wird also kein vertraglich vereinbartes Tagegeld pro Tag gezahlt, sondern die anfallenden Restkosten werden zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen.
Für die Erstattung der Pflegekosten bei einer Pflegekostenversicherung müssen alle Leistungen in Form einer Rechung dem Versicherer vorgelegt werden. Anfallende Kosten können neben den Pflegeleistungen z.B. auch im Bereich Hilfsmittel oder Transport resultieren, die dann prozentual oder ganz übernommen werden. Die übernommenen Kosten werden also direkt abgerechnet, der Versicherte erhält keine Zahlung. Eine Selbstbestimmung über das Geld ist somit nicht gegeben. Diese Form ist eher für denjenigen interessant, der davon ausgeht, dass er profesionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchte.
Vor Vertragsbeginn sollte auf die Vertragsbedingungen beachtet werden.
Wie hoch ist die prozentuale Aufstockung auf die gesetzliche Leistung?
Gibt es eine komplette Restkostenübernahme?
Ist die Restkostenübernahme gedeckelt?