Als Pflegestufe II bezeichnet man die Einstufung "Schwerpflegebedürftig". Der täglich erforderliche Pflegeaufwand beträgt 180 min., davon der Aufwand für die Grundpflege 120 min.
Wenn diese Vorausstzungen gegeben sind, kann die Einstufung in die pflegestufe II anerkannt werden.
Die einzelnen Leistungen können durch Barleistung in Form von Pflegegeld oder durch Sachleistung erfolgen. Die Erforderliche Zeit für die Grundpflege muss nicht durch einen Pflegedienst geleistet werden.
Pflegegeld |
Grundleistung
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Betreuungsbetrag einfach |
Betreuungsbetrag erhöht |
Pflegegeld Barleistung | 458 € | + 87 € | + 87 € |
Betreuungsbetrag | +104 € | +208 € | |
zusätzlich bei Pflegestufe 0 | 625 € | 725 € | |
zusätzlich in ambulant betreute Wohngruppen | 205 € | 830 € | 930 € |
Sachleistung |
Grundleistung
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Betreuungsbetrag einfach |
Betreuungsbetrag erhöht |
Pflegegeld Barleistung | 1.144 € | + 154 € | + 154 € |
Betreuungsbetrag | +104 € | +208 € | |
zusätzlich bei Pflegestufe 0 | 1.402 € | 1.506 € | |
zusätzlich in ambulant betreute Wohngruppen | 205 € | 1.607 € | 1.711 € |
* erhöhter Grundbeitrag gemäß § 45 b SGB XI: Der Beurteilungsschlüssel für den erhöhten Betrag von zusätzlich 104,- € pro Monat:
Eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn zusätzlich mindestens einmal eine Einschränkung aus den Punkten 1,2,3,4,5,9 oder 11 festgestellt werden kann. Hierbei wird nicht die Erkrankung, sondern der tatsächliche Hilfebedarf berücksichtigt. Diese Summen werden aber nicht ausgezahlt, sondern können in Form von Leistungen von einem Pflegedienst abgerufen werden.