Sommer! Zeit, das Auto endlich einmal stehen zu lassen und sich tierischen Freuden zu widmen. Ob ein Ausritt ins Grüne oder ausgiebiges Weiden auf langen Wiesen, Spaß ist für Mensch und Tier garantiert. Doch ist er wirklich so unbekümmert, wie er sein sollte? Welche Risiken erwachsen einem Pferdehalter, wenn er seinem Tier Abwechslung und Unterhaltung schenkt? Ein Beispiel: Galoppiert ein Pferd über den frisch gesäten Acker oder richtet es gar in scheuendem Zustand einen Personen- oder Sachschaden an, dann wird es teuer für den Besitzer.
Denn nach § 823 BGB ist der Tierhalter verpflichtet, dem Verletzten oder Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung können Sie solchen Sorgen einen Riegel vorschieben und sich vor den finanziellen Konsequenzen schützen.
Achten Sie dabei auf den bestmöglichen Versicherungsschutz, denn ein gutes Deckungskonzept sollte eine Vielzahl von Leistungen enthalten. Neben Mietsachschäden an Immobilien wie Stallungen oder Reithallten sollten auch selbige an gemieteten Weiden und Fluren abgedeckt sein. Ferner sollten mitversichert sein:
Für Kleinpferde und Ponys kommen sogenannte „Pferdchen-Tarife“ zum Einsatz. Diese erweisen sich nicht nur im Schnitt als 30 % günstiger (auch ein kleines Pferd kann ganz groß sein), sondern gelten ausnahmslos auch für alle Ponyrassen, darunter beliebte Arten wie der Haflinger, Mustangs oder das Shetlandpony. Für genauere Auskünfte sorgt eine Rassetabelle.